Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich nach Ihrem Wegzug am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Pass / Identitätskarte oder Ihren Ausländerausweis mit und geben Sie uns Ihre Wegzugadresse bekannt.

Arthur Nufer
Känel 6
4435 Niederdorf

079 720 23 41

Gemeindeverwaltung Niederdorf

Beglaubigungen können am Schalter der Gemeindeverwaltung ausgestellt werden.

Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde verstorben sind,
ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden.
Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung und falls vorhanden das Familienbüchlein.
Wir bitten Sie nach Möglichkeit vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

 

Mario Dubini
Härgelenstrasse 29
4435 Niederdorf
061 961 08 05
mario@dubini.com

Brennholzlieferant

Patrik Nachbur, Forstunternehmung
Grittweg 10
4436 Oberdorf BL
079 432 62 53
p.nachbur@gmx.ch

Arthur Nufer
Känel 6
4435 Niederdorf
061 951 23 90
079 720 23 41

Heimatausweise können am Schalter bezogen werden.

Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte am Schalter der Gemeindeverwaltung vor.

  • Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
  • Das Passfoto können wir für Sie direkt am Schalter erstellen oder Sie schicken uns ein geeignetes Foto per E-Mail zu. Sie können aber auch ein Foto mitbringen, welches nicht älter als 1 Jahr ist.
  • Die alte Karte ist mitzubringen.
  • Die Ausstellungsgebühr ist bei der Bestellung direkt in bar oder mit Karte zu bezahlen. Die Kosten betragen für Erwachsene CHF 70.00 und für Kinder CHF 35.00.

Max Müller
079 944 32 45

Stellvertretung
Sämi Zulliger
079 820 67 56 

Anmeldung unter 079 700 39 51 oder 061 965 30 40

Benno Koller
Lerchenstrasse 7
4435 Niederdorf
061 951 16 14
079 663 57 33
koller.benno@kkmeister.ch

Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Die Meldungen können per Email geschickt werden.

Niederlassungsbescheinigungen können am Schalter Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde verstorben sind,
ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden.
Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung und falls vorhanden das Familienbüchlein.
Wir bitten Sie nach Möglichkeit vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

  • Raphaël Löffel, Präsident
  • Danielle Sonderegger, Vizepräsidentin
  • Markus Schlup, Aktuar

Kontakt:
versorgungsregion@niederdorf.ch 

Gemeindeverwaltung Niederdorf
Kilchmattstrasse 5
4435 Niederdorf
061 965 30 40
gemeinde@niederdorf.ch

 

Hubschmid GmbH
Hauptstrasse 69
4435 Niederdorf
079 563 82 83

Feuerwehr Frenke
Michael Schori
079 356 87 32
 

Katharina Stuck
Steinlerweg 11
4435 Niederdorf
061 961 94 20

Zivilschutzverbund ARGUS
Christof Brügger, Kommandant
Hintergasse 20
4416 Bubendorf

061 965 90 83
079 730 76 22

Der Regierungsrat hat am 13. Februar 2007 die revidierte Zonenplanung genehmigt, die am 20. März 2006 durch die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen wurde.
Dabei hat er kleine Korrekturen an den Reglementen vorgenommen und gewisse Ausnahmen gemacht, die eine Nachbearbeitung erfordern. Dies betrifft einen Teil der Wohn- und Geschäftszone WG3 entlang der Hauptstrasse und bei der Mühle sowie die Zentrumszone an der Dorfgasse. Für diese Bereiche wird vom Kanton eine Überarbeitung der Bauvorschriften verlangt. Der genaue Umfang der Ausnahmen kann aus den genehmigten Dokumenten (Zonenplan und Reglemente) sowie im Genehmigungsentscheid des Regierungsrates auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die von den Ausnahmen direkt betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden mit eingeschriebenem Brief orientiert.
Damit ist für den grössten Teil des Siedlungsgebietes die Revision der Zonenplanung abgeschlossen. Künftige Bauvorhaben werden jetzt nach den neuen Zonenvorschriften bewilligt. Die genehmigten Planungsdokumente können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.niederdorf.ch eingesehen werden.
Für die noch nicht genehmigten Teile des Zonenplanes gelten vorläufig die bisherigen Vorschriften. Der Gemeinderat wird zusammen mit der Bau- und Planungskommission sowie dem Planer alles daran setzen, dass dort die vom Kanton verlangte Nachbearbeitung bald abgeschlossen werden kann und damit für das ganze Siedlungsgebiet die neue Zonenplanung Gültigkeit bekommt.