Todesfall

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Dienstleistungen

Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde verstorben sind,
ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden.
Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung und falls vorhanden das Familienbüchlein.
Wir bitten Sie nach Möglichkeit vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.