Abmeldung

Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich nach Ihrem Wegzug am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Pass / Identitätskarte oder Ihren Ausländerausweis mit und geben Sie uns Ihre Wegzugadresse bekannt.