Mieterwechsel
Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Die Meldungen können per Email geschickt werden.
Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Die Meldungen können per Email geschickt werden.
Gemeindeverwaltung
Kilchmattstrasse 5, 4435 Niederdorf
Telefon | 061 965 30 40 |
gemeinde@niederdorf.ch | |
Schalteröffnungszeiten | |
Montag | 15.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 10.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | 10.00 - 13.30 Uhr durchgehend |
Während der Schulferien | Mittwoch und Freitag 10.00 - 11.30 Uhr nachmittags geschlossen |
Telefonzeiten | |
Montag Dienstag Mittwoch | 09.30 - 11.30 und 14.00 - 16.00 Uhr geschlossen 09.30 - 11.30 Uhr |
Donnerstag Freitag | geschlossen 09.30 - 13.30 Uhr (durchgehend) |